Das renovierungsbedürftige Zweifamilienhaus wurde 1956 erbaut und befindet sich in einer ruhigen Seitenstraße am Rande des beliebten Musikerviertels in Offenbach.
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 10.11.2032
Endenergiebedarf: 234.90 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1956
Wesentlicher Energieträger: Gas
Ein Haus mit Charakter und dem Charme der 50er Jahre. Im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss befinden sich jeweils 3-Zimmerwohnungen mit Küche und Tageslichtbad. Von den beiden Küchen geht jeweils ein Balkon bzw. eine Terrasse ab. Das ca. 1964 ausgebaute Dachgeschoss verfügt über ein großes Zimmer mit eigenem Duschbad. Außerdem sind im Dachgeschoss noch zwei Abstellräume vorhanden.
Das Haus wurde vor einigen Jahren mit einem Vollwärmeschutz versehen, ist jedoch umfangreich renovierungs- bzw. sanierungsbedürftig.
Der Garten ist ein Traum. Hier befinden sich ein Gewächshaus und eine Gartenlaube. Ein echtes Paradies für Gartenliebhaber in stadtnaher, beliebter Wohnlage. Das Grundstück bietet eine größere Ausbaureserve. Nach Rücksprache mit dem Bauamt der Stadt Offenbach und der Stadtplanung dürfte das Haus entsprechend erweitert werden.
Auf dem Grundstück befindet sich eine Doppelgarage. Zudem könnte ein weiteres Fahrzeug vor der Garage abgestellt werden. Das Gebäude ist vollunterkellert.
Eine echte Geschäftsgelegenheit mit Charme in beliebter Wohnlage.
Lage, Lage, Lage. Das Musikerviertel ist wegen seiner gutbürgerlichen Lage mit guter Infrastruktur sehr beliebt. Insbesondere junge Familien schätzen die Nähe zur Beethovenschule (Grundschule) und zu dem katholischen Kindergarten der St. Josef Gemeinde. Aber auch weiterführende Schulen sind bestens erreichbar. Das Einkaufcenter "Ringcenter" mit einer Vielzahl von Geschäften ist ebenso bestens erreichbar. Der Fußweg zum Hauptbahnhof beträgt ca. 10 Gehminuten, zur Bushaltestelle benötigen Sie etwa 2-3 Gehminuten.
Mit dem Auto gelangen Sie in wenigen Fahrminuten auf die Autobahnen A3 und A661.
3,57 % Käuferprovision inkl. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung, Zwischenabschluß, Irrtum und Auslassungen bleiben vorbehalten. Unsere Angaben basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von uns weitergegebenen Angaben haften wir nicht.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag/erteilten Maklerauftrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Stefan Hildebrandt Immobilienvermittlung, Carl-Maria-von-Weber-Str. 22, 63069 Offenbach, Telefon: (0 69) 83 83 85 05, info@hildebrandt-immobilienvermittlung.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.